Prüfungen
Leiterprüfung
Für mehr Sicherheit
Ein Steiggerät muss je nach Betriebsverhältnissen und Beanspruchung bzw. Frequentierung unterschiedlich oft überprüft werden. Dies ist nicht nur generell zu empfehlen, sondern auch gesetzlich in der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben. Ein Steiggerät gewährleistet nur dann die gewünschte Sicherheit, wenn es in einem absolut funktionstüchtigen Zustand ist.
Entsprechend der gültigen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der Handlungsanleitung DGUV Information 208-016 (vorher BGI 694) für den Umgang mit Leitern und Tritten und der DGUV Information 201-011 (vorher BGI 663) für den Umgang mit Gerüsten müssen diese Steiggeräte regelmäßig durch eine befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich beraten!
Wir überprüfen Ihre Leitern und Tritte auf ordnungsgemäßen Zustand, entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
Die Erstellung der erforderlichen Prüfdokumente sowie die Aufbringung von Prüfplaketten übernehmen wir für Sie. Bei erforderlichen Reparaturen sowie Ersatzbeschaffungen unterbreiten wir Ihnen passende Vorschläge.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
Telefon: 0208 588740
Anfrage per E-Mail →Regalprüfung
Zuverlässige Prüfung nach DIN EN 15635
Regalprüfung nach DIN EN 15635 seit 08/2009 ist in Abständen von max. 12 Monaten* durchzuführen für Palettenregale, Fachbodenregale, Mehrgeschossanlagen, Kragarmregale, Einfahr- und Durchfahrregale, Durchlaufregale, manuell verfahrbare Regale und Archivregale.
Laut DIN EN 15635 müssen ortsfeste Regalsysteme aus Stahl und verstellbare Palettenregale einer wöchentlichen Sichtkontrolle und einmal im Jahr einer umfangreichen Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Durchführen muss diese Regalprüfung eine „befähigte Person“, verantwortlich ist der Arbeitgeber.
Unsere sachkundige Fachberater schulen Ihre Mitarbeiter für eine wöchentliche Sichtkontrolle und übernehmen die jährliche Regalprüfung für Sie.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
Telefon: 0208 588740
Anfrage per E-Mail →Herstellerunabhängige Prüfungen und Serviceleistungen
Service aus einer Hand:
- Fachboden-, Kragarm- und Palettenregale sowie Mehrgeschossanlagen nach DGUV Information 208-61 (bisher: DGUV Regel 108-007)
- Leitern, Tritte, Klein- und Fahrgerüste sowie Podeste und Treppen nach DGUV Informationen 208-016
- Ortsfeste Steig- und Schachtleiter nach DGUV Informationen 208-032
- Hebe-, Last- und Anschlagsmittel nach DGUV Regel 100-500
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nach DGUV Grundsatz 312-906
- Krananlagen nach DGUV Regel 52
- Feuerschutztore und -türen sowie Rolltore und -gitter nach ASR A1.7
- Angebotserstellung über Ersatzteile
- Instandsetzung
- Digitale Dokumentation und Prüfberichte
- Jährliche Erinnerung für wiederkehrende Prüfung
Was von uns geprüft wird:
- Allgemeiner Zustand der Anlagen und Komponenten
- Ordnungsgemäßer Zusammenbau (Bestimmungsgemäßer Zustand)
- Vollständigkeit der Bauteile
- Mögliche Beschädigungen an Bauteilen und Schutzeinrichtungen
Zusätzlich wird bei Bedarf durch ein großes Sortiment an Ersatzteilen eine schnelle Mängelbeseitigung ermöglicht, die in der Regel direkt vor Ort durchgeführt werden kann.
Wir prüfen vor Ort
Mit unseren sachkundigen bzw. befähigten Personen, führen wir für Sie die benötigten Prüfungen bundesweit und herstellerunabhängig direkt vor Ort durch. Die jeweilige Prüfung kann problemlos während des laufenden Betriebes durchgeführt werden, so dass in der Regel keine Ausfallzeiten entstehen.

DGUV Vorschrift 208-016
Entsprechend der gültigen Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV Vorschrift 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“, müssen Leitern und Tritte regelmäßig durch eine befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
Die Zeitintervalle für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.

DGUV Information 208-061
Entsprechend der gültigen Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ 6.1, hat ein Unternehmer Art und Umfang erforderlicher Prüfungen, die Prüffristen, und die Qualifikation des Prüfpersonals im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Obwohl DGUV-Informationen keine bindenden Regeln sind, spielen sie eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung von Standards und Sicherheitsmaßnahmen im Lagerbetrieb.