Leiterprüfung

Für mehr Sicherheit

Ein Steiggerät muss je nach Betriebsverhältnissen und Beanspruchung bzw. Frequentierung unterschiedlich oft überprüft werden. Dies ist nicht nur generell zu empfehlen, sondern auch gesetzlich in der Betriebssicherheits­verordnung vorgeschrieben. Ein Steiggerät gewährleistet nur dann die gewünschte Sicherheit, wenn es in einem absolut funktionstüchtigen Zustand ist.

Entsprechend der gültigen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der Handlungsanleitung DGUV Information 208-016 (vorher BGI 694) für den Umgang mit Leitern und Tritten und der DGUV Information 201-011 (vorher BGI 663) für den Umgang mit Gerüsten müssen diese Steiggeräte regelmäßig durch eine befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich beraten!

Wir überprüfen Ihre Leitern und Tritte auf ordnungsgemäßen Zustand, entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

Die Erstellung der erforderlichen Prüfdokumente sowie die Aufbringung von Prüfplaketten übernehmen wir für Sie. Bei erforderlichen Reparaturen sowie Ersatzbeschaffungen unterbreiten wir Ihnen passende Vorschläge.


Eine Prüfung beinhaltet folgende Leistungen:

  • Sachkundiger Fachberater für Leiterprüfungen
  • Die Prüfung findet in Ihrem Betrieb statt
  • Überprüfung Ihrer Leitern, Tritte und Fahrgerüste auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (alle Fabrikate)
  • Erstellung der erforderlichen Prüfdokumentation sowie Aufbringen von Prüfplaketten bei einwandfreien Leitern, Tritten und Gerüsten
  • Auf Wunsch erhalten Sie die Prüfdokumentation auch in elektronisch gespeicherter Form (PDF-Format)
  • Übernahme der Bestellung für Ersatzbeschaffungen

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Telefon: 0208 588740

Anfrage per E-Mail →
Logo DGUV Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 208-016

Entsprechend der gültigen Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV Vorschrift 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“, müssen Leitern und Tritte regelmäßig durch eine befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

Die Zeitintervalle für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.